Das Tatbestandsmerkmal der Handelsbeeinträchtigung – die sieben Zwerge auf dem Weg nach Luxemburg
Das in der Vergangenheit eher nur stiefmütterlich behandelte Tatbestandsmerkmal der Handelsbeeinträchtigung als ein Bestandteil des Beihilfebegriffs in Art. 107 Abs. 1 AEUV ist seit 2015 durch die neuere Entscheidungspraxis der Europäischen Kommission in den Fokus der beihilferechtlichen Diskussion gerückt. Die Kommission ist dazu übergegangen, in Einzelfällen bei rein lokalen Auswirkungen die Handelsbeeinträchtigung einer Maßnahme abzulehnen, so dass im Ergebnis keine Beihilfe vorliegt. Insbesondere vor der derzeit ersten anhängigen Klage vor dem Gericht der Europäischen Union gegen eine diesbezügliche Entscheidung der Kommission stellt sich jedoch die Frage, ob und wie diese Entscheidungspraxis der Kommission mit der bisherigen Rechtsprechung der Unionsgerichte zu diesem Tatbestandsmerkmal in Einklang steht. (mehr …)