Abgefahren – Das Busspurprivileg für „echte“ Londoner Taxis ist wohl keine staatliche Beihilfe
Der EuGH hat am 15. Januar 2015 entschieden, dass die Erlaubnis für London-Taxis zur Benutzung der Busspuren, die nicht für Funkmietwagen gilt, keine staatliche Beihilfe zu sein scheint (Az.: C-518/13).