EuG lehnt Klagebefugnis gegen Eröffnungsbeschluss ab – Abwendung, Interpretation oder Einhergehen mit Lufthansa?
Das EuG hat am 16. Oktober 2014 die Nichtigkeitsklage des rumänischen Energiekonzerns Alpiq gegen den Eröffnungsbeschluss der Kommission als unzulässig abgewiesen. Klagegegenstand war die Eröffnung des förmlichen Prüfverfahrens im Hinblick auf potenziell beihilferelevante Verträge. Das Gericht argumentierte, dass Alpiq im Hinblick auf den Eröffnungsbeschluss nicht klagebefugt gewesen sei, da die in Frage stehenden Maßnahme zum Zeitpunkt der Klageerhebung bereits vollständig durchgeführt worden seien.