EuG lehnt Klagebefugnis gegen Eröffnungsbeschluss ab – Abwendung, Interpretation oder Einhergehen mit Lufthansa?

Das EuG hat am 16. Oktober 2014 die Nichtigkeitsklage des rumänischen Energiekonzerns Alpiq gegen den Eröffnungsbeschluss der Kommission als unzulässig  abgewiesen. Klagegegenstand war die Eröffnung des förmlichen Prüfverfahrens im Hinblick auf potenziell beihilferelevante Verträge. Das Gericht argumentierte, dass Alpiq im Hinblick auf den Eröffnungsbeschluss nicht klagebefugt gewesen sei, da die in Frage stehenden Maßnahme zum Zeitpunkt der Klageerhebung bereits vollständig durchgeführt worden seien.

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Infrastruktur – tempora mutantur….

Früher war Vieles besser – so sagt man manchmal leichtfertig dahin, ohne sich zu überlegen, wann eigentlich genau „früher“ gewesen sein soll. Dieser Zeitpunkt ist zumindest für den Bau von Multifunktions- und Sportarenen klar zu bestimmen: Vor Dezember 2012 und damit vor dem Urteil des EuGH zum Flughafen Leipzig/Halle (Rechtssache C-288/11 P) war aus beihilferechtlicher Sicht manches einfacher. Bis dahin galt die staatliche Finanzierung des Baus einer solchen Infrastruktur als allgemeine Maßnahme und daher als beihilferechtlich unkritisch. Dies zumindest dann, wenn die Nutzung einen multifunktionalen Charakter aufwies und ein diskriminierungsfreier Zugang gewährt wurde. Beihilferechtliche Überprüfungen bezogen sich – wenn überhaupt – auf die Nutzerebene. Handelte es sich um eine Infrastruktur, die einem bestimmten Nutzer oder Nutzerkreis „gewidmet“ war, erhielt dieser möglicherweise eine beihilferelevante Begünstigung. Diese Zeiten sind nun vorbei  und der Bau und Betrieb von Multifunktions- und Sportarenen ist in den Fokus der Beihilfenkontrolle geraten.

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Abgefahren – Das Busspurprivileg für „echte“ Londoner Taxis ist wohl keine staatliche Beihilfe

Der EuGH hat am 15. Januar 2015 entschieden, dass die Erlaubnis für London-Taxis zur Benutzung der Busspuren, die nicht für Funkmietwagen gilt, keine staatliche Beihilfe zu sein scheint (Az.: C-518/13).

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Die Entscheidung der Kommission in Sachen EEG 2012 – Abschluss eines energieintensiven Verfahrens

Nach über einem Jahr kam nun die Entscheidung der Kommission in Sachen EEG 2012. Wir denken zurück. Die Kommission leitete im Dezember 2013 das förmliche Prüfverfahren ein, um die weitgehende Befreiung stromintensiver Unternehmen von der EEG-Umlage beihilferechtlich zu überprüfen. Viele Unternehmen sahen nicht zuletzt ihre wirtschaftliche Existenz gefährdet. Dies folgte vor allem aus der Gefahr enormer Rückzahlungsverpflichtungen im Falle der Unvereinbarkeitsentscheidung der Kommission.

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