Verlängerung des Temporary Framework und Rekapitalisierung staatlicher Unternehmen

geschrieben von Anna Lazarova* und Gabriele Quardt

Bereits am 13. Oktober 2020 hat die EU-Kommission die nunmehr 4. Änderung des „Temporary Framework“ veröffentlicht. Inhaltlich geht es dabei insbesondere um die Verlängerung der Frist für die Anwendung sowie die Aufnahme weiterer Beihilfemaßnahmen in den Katalog des befristeten Rahmens.

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Kongress- und Hotelzentrum Ingolstadt – lokaler Sachverhalt und Ausschluss der Begünstigung bei Abgabe nur eines Angebots

geschrieben von Anna Lazarova * und Gabriele Quardt

Die staatliche Finanzierung von Bau und Betrieb öffentlicher Kongresszentren, Multifunktions- und Veranstaltungshallen steht bereits seit einigen Jahren im beihilferechtlichen Prüfungsfokus der Kommission. Trotz Einführung des Art. 55 AGVO sind Mitgliedstaaten weiterhin verpflichtet, diese Projekte bei der Kommission einzeln anzumelden, soweit der Schwellenwert überschritten wird.

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Soforthilfen zugunsten bayerischer Jugendherbergen, Schullandheimen, Jugendbildungsstätten und Familienferienstätten

geschrieben von Christopher Hanke

Am 29.09.2020 hat die Kommission das Bayerische Hilfsprogramm zur Sicherung der sozialen Infrastruktur im Bereich der bayerischen Jugendherbergen, bayerischen Schullandheime, Jugendbildungsstätten und Familienferienstätten als gemäß Art. 107 (2) (b) AEUV mit dem Binnenmarkt vereinbar genehmigt (SA. 58464).

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