Ausstieg aus der Steinkohleverstromung bis Ende 2038 beihilferechtlich gesichert
Die EU-Kommission hat am 25.November 2020 weite Teile des deutschen Kohleausstiegsgesetzes, beihilferechtlich genehmigt. Mit Hilfe staatlicher Entschädigungszahlungen an die Betreiber von Steinkohleanlagen ist der Ausstieg aus der Kohleverstromung in Deutschland bis 2038 damit gesichert.
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