Flughafenentgelte – und welche Rolle das Beihilfenrecht spielt!

Der Flughafenverband ADV zeigt sich alarmiert, dass die großen Airlines das Urteil des EuGH vom 21.11.2019 in der Rechtssache C-379/18 „Deutsche Lufthansa ./. Land Berlin nutzen werden, um sich der Finanzierung der Flughafeninfrastruktur zu entziehen.

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Das beihilferechtliche „Klein-Klein“ in der Wirtschaftsförderung

Die staatliche Finanzierung von Maßnahmen zur Wirtschaftsförderung wurde in den vergangenen Jahren von deutschen Kommunen beihilferechtlich in der Regel auf Grundlage des DawI-Freistellungsbeschlusses gerechtfertigt. Die Kommission hat im Jahr 2016 einige dieser Maßnahmen beihilferechtlich untersucht und der Bundesregierung mit Schreiben vom 31.01.2019 mitgeteilt, dass sie in einzelnen Fällen erhebliche Zweifel an der rechtlichen Bewertung als Dawl hat.

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Eesti Pagar oder die Entzauberung der AGVO

Eesti Pagar (Rs. C-349/17): Ein Urteil wie Eis an einem empfindlichen Zahn. Abwarten, nicht daran rühren, es wird schon wieder. Aber auch ein halbes Jahr nach der Entscheidung der großen Kammer des Gerichtshofs ist keine Selbstheilung eingetreten. Im Gegenteil, der EuGH legte mit dem Urteil in der Rechtsmittelsache C‑654/17 P „BMW“ nach. Die Urteile schränken den Spielraum der Mitgliedstaaten stark ein und werden die Fallzahlen bei der Kommission entgegen ihren Bestrebungen wieder erhöhen. Dabei wirken die Urteile dogmatisch fundiert, die Kritik entzündet sich an der Rechtsunsicherheit, die sie schüren, und an der rechtsstaatlich bedenklichen Neigung des EuGH, dem am beihilferechtlichen Prüfverfahren unbeteiligten Beihilfeempfänger Pflichten aufzuoktroyieren.

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Flughafen Montpellier: Ryanair muss rechtswidrige Beihilfen aus Marketingverträgen zurückzahlen

Am 4. Juli 2018 hat die Kommission ein förmliches Prüfverfahren über die Marketingverträge zwischen Ryanair und der Vereinigung für Tourismus- und Wirtschaftsförderung der Region Montpellier (AFTPE) eröffnet (s. Blogbeitrag vom 11. Juli 2018). Ein Jahr später ist die Kommission nun zu dem Ergebnis gekommen, dass die Marketingverträge rechtswidrige Beihilfen enthalten. Frankreich ist aufgefordert, von Ryanair 8,5 Mio. € zurückzufordern (s. Pressemitteilung der Kommission vom 2. August 2019).

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