Rückenwind für Erneuerbare Energien – Kommission genehmigt portugiesisches Demonstrationsprogramm für Meeresenergietechnologien

Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass die portugiesische Regelung zur Förderung von Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen aus dem Meer den EU-Beihilfevorschriften entspricht.

Portugal strebt mit diesen Demonstrationsprojekten an, die  Nutzung erneuerbarer Energie aus dem Meer (Wellenenergie und Gezeitenenergie) sowie innovative Offshore-Windenergie-Technologien zu fördern. Die Kommission hielt die Projekte im Hinblick auf die Verwirklichung der Energie- und Umweltziele der Union mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar.

Wie schon das Regelungswerk des EEG 2014 hat die Kommission nun die portugiesische Regelung auf der Grundlage ihrer Leitlinien für staatliche Umwelt- und Energiebeihilfen 2014 geprüft.

Die Regelung sieht vor, sogenannte Demonstrationsprojekte mit einer Gesamtkapazität von 50 Megawatt (MW) zu unterstützen, wobei das Projekt „WindFloat“ mit der Hälfte der vorgesehenen Kapazität das Umfangreichste darstellt. Das Projekt umfasst die Installation von Windturbinen auf  einer schwimmenden Plattform. Im Gegensatz dazu werden herkömmliche Offshore-Windkraftanlagen auf dem Meeresboden verankert . Die neue Technologie kann somit auch in tieferen Gewässern genutzt werden. Laut Feststellungen der Kommission ist unter anderem diese Maßnahmen dazu geeignet, den Anteil der erneuerbaren Energien in Portugal zu steigern.

In den nächsten 25 Jahren werden die Projekte über einen Einspeisetarif finanziert. Die Kommission hat diese Einspeisetarife als verhältnismäßig im Hinblick auf das angestrebte Ziel der Verringerung von Emissionen angesehen. Die beihilfenbedingte Wettbewerbsverfälschung hielte sich deshalb in Grenzen.

Es überrascht nicht, dass die Kommission im Hinblick auf den Energiesektor nunmehr weitere Untersuchungen vorgenommen hat. Nach der Überprüfung zahlreicher  Regelungen zur Förderung erneuerbarer Energien in den Mitgliedsstaaten lässt sich erkennen, dass die Kommission ihre Leitlinien für staatliche Umwelt- und Energiebeihilfen stringent anwendet. Dies bedeutet schlussendlich ein Plus an Rechtssicherheit für die Unternehmen, die von den staatlichen Maßnahmen zur Grünstromförderung profitieren.

*Diesen Beitrag schrieb Désirée von Wietzlow während ihrer Tätigkeit als Rechtsanwältin bei MWP.

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