Genehmigung des BayernFonds

Am 20. August hat die Kommission den 46 Milliarden schweren BayernFonds genehmigt, auf dessen Grundlage der Freistaat Bayern zur Überwindung der Corona-Krise heimischen Unternehmen Liquiditäts- und Kapitalunterstützung zusichert. Grundlage ist auch hier wieder der Temporary Framework.

Im Rahmen der Regelung wird die Unterstützung in Form von Garantien (voraussichtlich im Umfang von 26 Milliarden Euro), sowie nachrangige Darlehen und Rekapitalisierungsinstrumente (insgesamt bis zu 20 Milliarden Euro) zur Verfügung gestellt. Dazu gehören insbesondere Eigenkapitalinstrumente (Erwerb von neu ausgegebenen Stammaktien und Vorzugsaktien oder anderen Formen der Beteiligung) und Hybridkapitalinstrumente (insbesondere Wandelanleihen und Stille Einlagen).

Diese Regelung wird insbesondere mittelständischen Unternehmen in Bayern zur Verfügung stehen und ist damit das erste Programm dieser Art auf Länderebene. Sie ergänzt dabei Maßnahmen aus dem Wirtschaftsstabilisierungfonds (WSF), den die Kommission am 8. Juli 2020 genehmigt hat der sich hauptsächlich an größere Unternehmen richtet. Unternehmen, die Beihilfen aus dem WSF erhalten, können den BayernFonds nicht in Anspruch nehmen. Eine Kofinanzierung ist jedoch möglich.

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