Freie Fahrt für den Wirtschaftsstabilisierungsfonds

Bereits am 27. März 2020 haben Bundestag und Bundesrat die Errichtung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds beschlossen. Am 8. Juli 2020 hat die Kommission den WSF nun genehmigt.

Der WSF aus dem März dient der Stabilisierung von Unternehmen der Realwirtschaft, die in Folge der Corona-Pandemie unverschuldet in Schwierigkeiten geraten sind und für die andere Hilfsmaßnahmen nicht greifen oder nicht ausreichen. Grundlage für die Genehmigung durch die EU-Kommission war die dritte Änderung des Temporary Frameworks, die den beihilferechtlichen Instrumentenkasten in der Corona-Krise um die Alternativen von Eigenkapitalinstrumenten und Bereitstellung von Hybridkapital erweitert hat.

Nach Genehmigung der Kommission können nun Rekapitalisierungsmaßnahmen des WSF bis zu einem Volumen von 250 Mio. EUR ohne eine Einzelfallnotifizierung durchgeführt werden. Darüber hinausgehende Beträge wird sich die Kommission weiterhin anschauen. Bundeswirtschaftsminister Altmaier hofft mit diesem Instrument „insbesondere größeren Unternehmen, Familienunternehmen und Mittelständlern noch besser durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie helfen.“ Der WSF ist mit einem Gesamtvolumen iHv. bis zu 600 Milliarden EUR ausgestattet um langfristige volkswirtschaftliche und soziale Folgen der Pandemie abzuwenden. Bis zu 400 Milliarden Euro sind für die Absicherung von Verbindlichkeiten durch Garantien des Bundes vorgesehen. Für die Stärkung von Eigenkapital sieht der WSF weitere 100 Milliarden EUR vor, die für das KfW-Sonderprogramm verbleiben.

Anmerkung:

Der WSF sieht Rekapitalisierungsmaßnahmen nur als Ultima Ratio vor – also für den Fall, dass andere Maßnahmen wie z.B. Darlehen nicht mehr greifen, um den Liquiditätsengpass Corona-gebeutelter Unternehmen zu überwinden. Ein aktuelles Beispiel ist die Lufthansa AG . Der Preis für die staatliche Beteiligung ist im Einzelfall sehr hoch und betrifft dabei u.a. sowohl die Boni der Geschäftsführung als auch die Dividendenausschüttung. Geplant ist dabei, dass die staatliche Beteiligung nach einigen Jahren wieder verkauft wird und das Unternehmen wie Phoenix aus der Asche aufsteigt. Der Fall Commerzbank – als fast schon fossiles Überbleibsel der Finanz- und Wirtschaftskrise – zeigt jedoch, dass ein solcher Ausstieg – soll er auch noch mit Gewinn erfolgen – in der Praxis schwer umzusetzen ist. Daher bleibt abzuwarten, wie viele Unternehmen in der Krise überhaupt von diesem Instrument Gebrauch machen und wie schnell der Ausstieg des Staats sich dann tatsächlich realisieren lässt.

Die für die Antragsbearbeitung und -entscheidungen erforderlichen Rechtsverordnungen zum WSF werden in Kürze veröffentlicht.

Diesen Beitrag verfasste Rechtsanwältin Gabriele Quardt in ihrer Zeit bei Müller-Wrede & Partner

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