Keine Diskriminierung durch mit dem Binnenmarkt vereinbare Beihilfen
In zwei Urteilen vom 17.02.2021 (Rechtssachen T-259/20 und T-238/20) hatte das EuG zum ersten Mal über die Nichtigkeit von Kommissionsbeschlüssen im Zusammenhang mit COVID-19-Beihilfen zu entscheiden. Den Anfang machte damit Ryanair – ein Kläger mit einschlägigen Erfahrungen im Beihilfenrecht. Die Luftverkehrsgesellschaft fühlte sich aufgrund eines in Frankreich im Rahmen der COVID-19 Pandemie eingeführtes Zahlungsmoratoriums für […]
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