Verbesserung der Fördermöglichkeiten indirekter Emissionskosten für energieintensive Unternehmen

Bereits im Jahr 2022 hatte die Kommission eine deutsche Beihilferegelung genehmigt, auf deren Grundlage energieintensive Unternehmen für die Auswirkung der CO2-Preise auf die Stromkosten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS) eine teilweise Erstattung gewährt wird. Energieintensive Unternehmen können somit seinen Ausgleich für die zwischen 2021 und 2030 angefallenen indirekten Emissionskosten jeweils für das Vorjahr beantragen. Eine Abschlusszahlung ist für das Jahr 2031 vorgesehen.

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EU investiert über eigene Programme Rekordsummen in grenzüberschreitende Infrastrukturprojekte

Kurz vor der Sommerpause hat die EU-Kommission bekanntgegeben, dass sie die Auswahlprozesse der aktuellen Calls für das europäische Finanzierungsinstrument „Connecting Europe“ und das Forschungs- und Innovationsförderprogramm „Horizont Europe“ abgeschlossen hat. Insgesamt 160 grenzüberschreitende Projekte wurden für EU-Finanzhilfen ausgewählt. Dabei sollen über „Connecting Europe“ Mittel in Höhe von über 7 Mrd. EUR ausgereicht werden, über „Horizon…

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Das Medienfreiheitsgesetz verschafft keine Freiheit vom Beihilfen- und Vergaberecht

Das Europäische Medienfreiheitsgesetz (EMFA) - eigentlich die VO 2024/1083 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 - ist veröffentlicht, in Kraft getreten und wird, von einigen Ausnahmen abgesehen, ab dem 8. August 2025 gelten. Bis dahin sollte die Zeit genutzt werden, offene Fragen zu klären.

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Altmark Trans reloaded

Für Beihilferechtler sind bestimmte Regionen Deutschlands berufsbedingt belegt. Ich kann z.B. nicht durch Deggendorf fahren, ohne an Beihilferückforderung zu denken. Gleiches gilt für die Altmark in Sachsen-Anhalt. Diese déformation professionelle ist auf Entscheidungen der Kommission oder Unionsgerichte zurückzuführen, die unter den Namen der Städte oder Regionen europaweit abgespeichert sind. Insbesondere die Altmark hat sich durch das Urteil des EuGH vom 24.07.2003, R. C-280/00 und das darauf von der Kommission erlassene „DawI-Paket“ ins Herz eines jeden Beihilferechtlers gebrannt. Am 13.06.2024 hat die Kommission nun ein förmliches Prüfverfahren eröffnet, in dem es erneut um die Gewährung von Ausgleichsleistungen zugunsten eines öffentlichen Nahverkehrsunternehmens in Deutschland geht.

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