Genehmigung der Beihilfen für den Bau des landseitigen LNG-Terminals in Brunsbüttel

Auf der Insel Rügen – wo ich meinen Sommerurlaub in diesem Jahr verbracht habe – steht LNG für „Leider Nicht Geil“. Mit dieser Aktion macht die Insel mobil gegen den geplanten Bau eines schwimmenden LNG-Terminals im Hafen von Mukran. Machen sich Anwohner Sorgen wegen Umwelt und Tourismus, fürchtet die Bundesregierung um die Energiesicherheit Deutschlands. Auf Grundlage des LNG-Beschleunigungsgesetzes schnell zu errichtende schwimmende LNG-Terminals sollen für Unabhängigkeit von russischen Gaslieferungen sorgen. LNG (die Abkürzung steht außerhalb von Rügen für „liquified natural gas“) besteht überwiegend aus Methan und gilt daher als umweltfreundlicher im Vergleich zu anderen fossilen Brennstoffen. Einsetzbar ist das Gas im Energie- und Verkehrssektor, wird gut gekühlt in flüssiger Form auf dem Seeweg angeliefert und in den schwimmenden Terminals durch Erhitzung in gasförmigen Zustand versetzt (regasifiziert).

Ende 2022 startete der Betrieb des ersten deutschen schwimmenden LNG-Terminals in Wilhelmshaven. Die Bauarbeiten für ein zweites Terminal an diesem Standort sollen im Spätsommer diesen Jahres beginnen. Im niedersächsischen Stade wird bis Ende 2023 ebenfalls ein LNG-Terminal ans Netz gehen. In Lubmin (bekannt durch die deutschrussischen Gasleitungen Nord Stream 1 und 2) hat Anfang des Jahres das erste privat finanzierte Flüssiggasterminal den Betrieb in Mecklenburg-Vorpommern aufgenommen. Auf dem Weg zum Energiehub ist in Brunsbüttel im Frühjahr diesen Jahres ebenfalls ein schwimmendes Terminal an den Start gegangen.

Geplant ist dort ein weiteres landseitiges Terminal, das Ende 2026/ Anfang 2027 ca. 10 Mrd. m3 Erdgas jährlich regasifizieren und in das deutsche Netz einspeisen soll. Die staatlichen Mittel für dieses Projekt sind von der EU-Kommission am 27.07.2023 genehmigt worden (Staatliche Beihilfe SA.102163). Bau und Betrieb der Anlage übernimmt die German LNG Terminal GmbH. Deren Gesellschafter sind die KfW, die die eine Beteiligung von 50 % für den deutschen Staat hält, Gasunie mit einer Beteiligung von 40 % sowie RWE mit einer Beteiligung von 10 %.

Die genehmigte Beihilfe besteht aus einer sog. Vorzugsdividende. Die jährliche Rendite des Projekts kommt bis zu einem festgelegten Grenzwert den Gesellschaftern Gasunie und RWE zugute. Nach Erreichen des Grenzwertes wird die KfW die Rendite nicht mehr teilen. Damit ist die Höhe der tatsächlichen Beihilfe zugunsten von Gasunie und RWE von der wirtschaftlichen Entwicklung des Projekts abhängig. Es wird derzeit von einem Betrag iHv. 40 Mio. EUR ausgegangen, der von der Kommission genehmigt wurde. Der Vorzugsdividenmechanismus ist auf 15 Jahre ausgelegt, dann wird die KfW ihre Gesellschafterrolle aufgeben.

Ebenfalls nach 15 Jahren soll das LNG-Terminal in ein Terminal für die Einfuhr grüner Energieträger umgewandelt werden. Dies entspricht den Vorgaben der Leitlinien für Klima- Umweltweltschutz- und Energiebeihilfen (KUEBLL), die iVm. Art. 107 Abs. 3 lit c AEUV die Grundlage für die beihilferechtliche Genehmigung bilden. Die Vereinbarkeit mit dem Binnenmarkt setzt dabei u.a. voraus, dass ein LNG-Terminal „H2-ready“ ist – also für den Einsatz von Wasserstoff nutzbar gemacht werden kann. Das wäre dann in Brunsbüttel 2043 der Fall.

Das landseitige LNG-Terminal Brunsbüttel wird dann vor Ort mittelfristig das schwimmende Terminal ablösen, das anschließend weiterverchartert oder als LNG-Tanker eingesetzt werden kann.

Vielleicht ist dies ein kleiner Hoffnungsschimmer für die Anwohner in Brunsbüttel, die aufgrund der Licht- und Lärmbelästigung aber insbesondere aufgrund angeblich überschrittener Schadstoffgrenzen vermutlich auch zu dem Ergebnis kommen, LNG ist „Leider Nicht Geil“….?

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