Ein Weihnachtsgeschenk der Kommission: Die neue De-minimis Verordnung ist da!

Die Europäische Kommission hat am 13. Dezember 2023 die langersehnte De-minimis-Verordnung beschlossen. Knapp noch auf der Zielgeraden: Die bisherige De-minimis Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 findet nur noch bis zum 31. Dezember diesen Jahres Anwendung.

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Kommission verlängert die Anwendbarkeit einzelner Vorschriften des Befristeten Krisenrahmens

Bereits am 23.03.2022 hat die Kommissionen einen ersten Befristeten Krisenrahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft infolge der Aggression Russlands gegen die Ukraine veröffentlicht (siehe zum Inhalt des Befristeten Krisenrahmens auch Befristeter Krisenrahmen für Beihilfen infolge des Ukraine Kriegs). Dieser unterlag seither mehreren Änderungen.

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Die Verjährungsfrist des Art. 17 Abs. 1 VO 2015/1589 und die Rückforderungspflicht nationaler Gerichte

Im Rahmen einer Vorlagefrage des Obersten Gerichts der Tschechischen Republik hatte sich der EuGH in der Rs. C-700/22 mit der Frage zu befassen, ob ein nationales Gericht auch nach Ablauf der Verjährungsfrist des Art. 17 Abs. 1 VO 2015/1589 von 10 Jahren zur Rückforderung einer Beihilfe verpflichtet ist.

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