Rein lokale Sachverhalte – nun auch vor den nationalen Gerichten

Noch im vergangenen Jahr hatte sich nun auch das OLG Nürnberg mit der Zwischenstaatlichkeitsklausel zu beschäftigen. Das Berufungsgericht bestätigte dabei eine Entscheidung des LG Regensburg, in der es um die Beurteilung von Leistungen der Stadt Regensburg an ein von ihr betriebenes Altenheim vor dem Hintergrund des Art. 107 Abs. 1 AEUV ging. Bereits das Landgericht Regensburg hatte die Klage aufgrund rein lokaler Auswirkungen der Maßnahmen abgelehnt.  (mehr …)

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