Netzentgeltbefreiung stromintensiver Unternehmen ist eine staatliche Beihilfe
Wie ihrer Pressemitteilung vom 28.05.2018 zu entnehmen ist, sieht die Kommission in der Netzentgeltbefreiung für stromintensive Unternehmen in den Jahren 2012/2013 eine rechtswidrige Beihilfe, für die eine Rechtfertigung nicht ersichtlich ist. Auf die betroffenen Unternehmen kommt daher für diese Jahre eine entsprechende Nachzahlungspflicht zu.