Religiöse, bildende oder doch wirtschaftliche Tätigkeit ? Auch Religionsgemeinschaften können der Beihilfenkontrolle unterfallen

In einem ungewöhnlich schnell auf die Schlussanträge von Generalanwältin Kokott folgenden Urteil hat sich die Große Kammer des EuGH am 27.Juni 2017 dazu geäußert, dass auch staatliche Begünstigungen für Religionsgemeinschaften dem Beihilfenverbot unterfallen können (Urteil in der Rs. C-74/16 – Congregación de Escuelas Pías Provincia Betania). Dem Urteil liegt ein Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichts Nr. 4 von Madrid zugrunde. Dieses ist im Ausgangsverfahren mit dem Einwand der Gemeinde Getafe konfrontiert, die Befreiung von einer Gemeindesteuer auf die sich die katholische Kirche aufgrund eines vor dem Beitritt Spaniens zur EU geschlossenen Abkommens mit dem Heiligen Stuhl berufe, könne nur für Tätigkeiten gelten mit denen reinreligiöse Zwecke verfolgt würden. Ohne eine entsprechende Einschränkung sei die völkerrechtlich vereinbarte Steuerbefreiung angesichts des Umfangs der wirtschaftlichen Betätigung der katholischen Kirche nicht mit dem europäischen Beihilfenrecht vereinbar. Die vom Verwaltungsgericht vorgelegte Frage, ob in der entsprechenden Steuerbefreiung eine rechtswidrige staatliche Beihilfe liegen könne, hat der EuGH dem Grunde nach bejaht. Der Gerichtshof fasst dabei grundlegende Aussagen zum seinem Verständnis des Beihilfenbegriffs – insbesondere zur Abgrenzung von wirtschaftlicher und nichtwirtschaftlicher Tätigkeit – zusammen. (mehr …)

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Der HSV steigt nicht ab und was es sonst noch Neues zum Thema Sport gibt…

Am 24. Mai 2017 hat die Kommission Beihilfen für den Bau des nationalen Fußballstadions in Bratislava genehmigt. Das Stadion wird die Anforderungen der UEFA-Kategorie 4 erfüllen. Aber neben dem Profisport auch Amateursportvereinen, Schulen und Bürgern zur Verfügung stehen. Interessant ist, dass dem Empfänger der Beihilfe die Möglichkeit eingeräumt wurde, das Stadion nach der Fertigstellung zu einem Preis von 48 Mio. € an den Staat zu verkaufen. Dieser Betrag entspricht der Differenz zwischen den tatsächlichen Investitionskosten und dem Direktzuschuss. (mehr …)

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Alles neu – macht der Mai!

Nun ist sie endlich da, die Änderungsverordnung zur AGVO! Am 17. Mai 2017 hat die Kommission die Freistellung weiterer Beihilfen angenommen. Damit werden zum einen die Schwellenwerte für bereits freigestellte Maßnahmen z.T. erhöht und zum anderen weitere Gruppen von Beihilfen von der Notifizierungspflicht ausgenommen und können ohne vorherige Genehmigung durch die Kommission durchgeführt werden, soweit die in der AGVO genannten Voraussetzungen erfüllt sind. (mehr …)

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Eröffnung des förmlichen Prüfverfahrens über die Strategische Reserve – der deutsche Strommarkt kommt nicht zur Ruhe.

Nachfragereaktionsmechanismen als eine Form von Kapazitätsmechanismen, werden derzeit von verschiedenen Mitgliedstaaten in unterschiedlichsten Konstellationen eingeführt um die Stromversorgungssicherheit zu gewährleistet. Da es sich dabei um staatliche Maßnahmen handelt, ist es nicht sehr verwunderlich, dass die Kommission in diesem Zusammenhang beihilferechtliche Probleme wittert. Die Kommission befürchtet, dass Kapazitätsmechanismen, wenn sie nicht wirklich erforderlich oder schlecht konzipiert sind, zu Wettbewerbsverzerrungen, Hindernissen für die grenzüberschreitende Durchleitung von Strom und überhöhten Strompreisen führen. Die Kommission hat daher mit einer beihilferechtlichen Sektoruntersuchung zu Kapazitätsmechanismen im April 2015 begonnen. (mehr …)

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Selektiver Vorteil für den spanischen Profifußball

Bereits in einem Beitrag vom 7. Juli 2016 habe ich etwas über die Kommissionsentscheidung zum spanischen Fußball geschrieben (Rote Karte für den spanischen Fußball). Im Amtsblatt der EU wurde der Beschluss über die beihilferechtliche Bewertung der körperschaftsteuerrechtlichen Sonderbehandlung von vier spanischen Profifußballclub im Dezember 2016 veröffentlicht (Staatliche Beihilfe SA.29769). (mehr …)

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