Das hessische Handbuch zum Beihilfenrecht oder Beihilfenrecht ist keine Nobelpreiswissenschaft

Das Land Hessen und der Hessische Städtetag haben mit tatkräftiger Unterstützung von zwei bekannten Beratungsgesellschaften einen überaus lesenswerten Leitfaden zur Anwendung des Beihilfenrechts auf kommunaler Ebene verfasst. Vor dem Hintergrund zunehmender Bedeutung aber nach wie vor fehlender Präsenz des Beihilfenrechts auf kommunaler Ebene ein lobenswerter Ansatz – über die Grenzen von Hessen hinaus. (mehr …)

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Zins oder Zinseszins – das ist hier die Frage!

Das Vorabentscheidungsverfahren Rs. C-89/14 behandelt die Auslegung von Art. 14 VO 459/99 sowie der Art. 9, 11 und 13 der VO 794/2004. Der Gerichtshof hatte dabei die Frage zu klären, ob Italien eine rechtswidrige Beihilfe aufgrund einer nationalen Vorschrift mit Zinseszinsen zurückfordern darf, auch wenn die Entscheidung der Kommission, auf deren Grundlage die Rückforderung zu erfolgen hat, noch vor Inkrafttreten der VO 794/2004 ergangen ist.

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Fail to recover – ein déjà-vu! Die Kommission verklagt Frankreich wegen unterlassener Rückforderung unzulässiger Beihilfen für Fluggesellschaften

Nach Artikel 108 Abs. 2 AEUV kann die Kommission beim Gerichtshof Klage gegen einen Mitgliedstaat erheben, wenn dieser einem Beschluss der Kommission zur Rückforderung von Beihilfen nicht nachkommt. Von dieser Möglichkeit hat die Kommission nun gegenüber Frankreich Gebrauch gemacht.

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Wackelt die dritte Säule der Krankenhausfinanzierung?

Der aktuelle Krankenhausreport zeigt: jedes zweites Krankenhaus in Deutschland ist nicht in der Lage, anstehende Investitionen aus eigenen Mitteln zu finanzieren. Das betrifft insbesondere öffentliche Krankenhäuser. Die bislang bewährte Praxis, entstehende Verluste und notwendige Investitionen aus der Tasche der öffentlichen Träger zu finanzieren, steht jedoch derzeit auf dem Prüfstand beim BGH. Ausgangspunkt ist die Klage des Bundesverbandes der deutschen Privatkliniken (BDPK), der bislang mit wenig Erfolg in einem Musterverfahren versucht, die Ausgleichszahlungen des Landkreis Calw zugunsten zweier Kreiskliniken mit dem Argument der beihilferechtswidrigen Finanzierung zu stoppen.

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Urteil im Vorabentscheidungsverfahren „BVVG“ (Rs. C-39/14) – EuGH entwickelt Rechtsprechung zur Beihilfequalität öffentlicher Grundstücksverkäufe weiter

Auf eine Vorlage des BGH hat der EuGH am 16.07.2015 entschieden, dass eine Vorschrift wie § 9 Abs. 1 Nr. 3 Grundstücksverkehrsgesetz (GrdstVG) nicht als staatliche Beihilfe zu qualifizieren ist, sofern ihre Anwendung zu einem Grundstücksverkaufspreis führt, der möglichst nahe beim Marktwert des betroffenen Grundstücks liegt.

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