Der HSV steigt nicht ab und was es sonst noch Neues zum Thema Sport gibt…

Am 24. Mai 2017 hat die Kommission Beihilfen für den Bau des nationalen Fußballstadions in Bratislava genehmigt. Das Stadion wird die Anforderungen der UEFA-Kategorie 4 erfüllen. Aber neben dem Profisport auch Amateursportvereinen, Schulen und Bürgern zur Verfügung stehen. Interessant ist, dass dem Empfänger der Beihilfe die Möglichkeit eingeräumt wurde, das Stadion nach der Fertigstellung zu einem Preis von 48 Mio. € an den Staat zu verkaufen. Dieser Betrag entspricht der Differenz zwischen den tatsächlichen Investitionskosten und dem Direktzuschuss. Da das Investitionsvolumen mit 75,2 Mio. € oberhalb des Schwelle von 50 Mio. € nach Art. 55 AGVO 2014 lag, sind die Maßnahmen notifiziert und von der Kommission als Einzelfall genehmigt worden. Nach der Änderungsverordnung zur AGVO wären die Maßnahmen nunmehr freigestellt, da diese eine Erhöhung der Einzelmaßnahmen auf 30 Mio. € bei einer Gesamtinvestition von bis zu 100 Mio. € vorsieht (siehe dazu BlogBeitrag vom 19. Mai 2017). Grundlage der Genehmigung – wie auch vor Erlass der AGVO im Jahr 2014 – war hier  Art. 107 Abs. 3 lit c AEUV.

Für die Genehmigung einer Beihilfe nach Art. 107 Abs. lit c AEUV muss die Kommission grundsätzlich folgende Punkte prüfen:

  • Dient die geplante Beihilfemaßnahme einem Ziel von gemeinsamem Interesse?
  • Ist die Beihilfe geeignet und erforderlich, dieses Ziel zu erreichen?
  • Liegt ein Anreizeffekt vor?
  • Ist die Beihilfe angemessen (Mindestmaßgebot eingehalten)?
  • Sind Wettbewerbsverzerrung und Handelsbeeinträchtigung im Einzelfall hinnehmbar?

Der in der Praxis wichtigste (und in der Regel auch aufwändigste) Prüfungspunkt ist dabei die Berechnung der Finanzierungslücke („funding gap“) (siehe dazu auch BlogBeitrag vom 8. März 2016). Anhand dieser Größe prüft die Kommission die für die Genehmigung entscheidenden Punkte Erforderlichkeit, Anreizeffekt und Angemessenheit der Beihilfe.

Bislang gibt es zu dem Beschluss vom 24. Mai 2017 nur die Pressemitteilung der Kommission. Nach der Veröffentlichung des Beschlusses gibt es an dieser Stelle dann mehr für alle, die sich für Sport interessieren.

Schreibe einen Kommentar